FAQ – CE-ZERTIFIZIERUNG

FAQ ist die Abkürzung für „Frequently Asked Questions“ und heißt übersetzt „Häufig gestellte Fragen“.
Hier haben wir die FAQ’s zur CE-Zertifizierung für Sie zusammengestellt, sollte trotzdem eine Frage offen bleiben, scheuen Sie nicht uns zu kontaktieren.

Ich möchte ein Motorboot aus den USA importieren. Muss das Boot zertifiziert werden, wenn es vor 1998 gebaut wurde?

Ja. Entscheidend ist der Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens in der EU. Demnach muss jedes Boot, das importiert wird, den Anforderungen der Richtlinie und dem Gesetz entsprechen.


Welche Dinge müssen an meinem Sportboot geändert werden, damit es der Richtlinie entspricht?

In Zusammenarbeit mit dem Germanischen Lloyd führen wir an Ihrem Sportboot eine Einzelabnahme durch. Alle Komponenten des Bootes werden auf Übereinstimmung mit den verschiedenen Normen überprüft. Damit Ihr Sportboot den Richtlinien und dem Gesetz entspricht, können verschiedene Änderungen erforderlich sein, die sich jedoch finanziell in Grenzen halten. Liegt die Herstellung Ihres Bootes vor ca. 1998, so ist jedoch mit einem beträchtlichen Aufwand zu rechnen. Die notwendigen Änderungen können vom Austausch der Benzinschläuche bis hin zum Austausch des Antriebsmotors reichen.


Ich habe ein Sportboot gekauft, das keine CE-Kennzeichnung trägt. Kann ich es nachträglich einfordern?

Die Sportbootrichtlinie wurde in Deutschland mit der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz umgesetzt. Der Verkäufer handelt somit gesetzeswidrig. Es gibt Fachanwälte, die sich zu diesem Thema spezialisiert haben.


Ich habe einen Liegeplatz an der Deutschen Küste und möchte mein Boot jetzt verkaufen. Ich brauchte bis jetzt keine CE-Kennzeichnung.

Um zu Ihrem Liegeplatz zu gelangen befahren Sie Wasserstraßen, die dem Deutschen Recht unterliegen. Daher muss Ihr Boot auch dem deutschen Gesetz und der Sportbootrichtlinie entsprechen. Eine nachträgliche Bescheinigung der Bauart kann durch uns vorbereitet werden.

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