FAULE KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

Pressebericht aus dem Boote Magazin 10/2007:

Bei der Bootsanmeldung sind dem ADAC in jüngster Zeit vermehrt Konformitätserklärungen (Dokumente zum CE – Zeichen) aufgefallen, die ohne Zweifel rück- datiert waren. Obwohl die Gebrauchtboote nachweis- lich erst im Jahre 2007 in den USA gekauft wurden, waren die Erklärungen bereits 2005 ausgestellt worden.

Offensichtlich versuchen findige Geschäftemacher das seit 2006 erforderliche so genannte Post Construction Assessment (PCA) zu umgehen. Dieses Verfahren wird angewandt, wenn weder der Hersteller noch sein Bevollmächtigter in der EU die Konformität für das Boot bescheinigen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn ein gebrauchtes Boot aus Nordamerika importiert wird. PCA-Abnahmen dürfen nur von speziell hierfür berechtigten Zertifizierern (Notified Bodies) vorgenommen werden. Rückdatierte Konformitätserklärungen werden auch dazu missbraucht, Boote mit Motoren, welche die seit 2006 gültigen Abgas- und Lärmvor- schriften nicht erfüllen, weiter auf den Markt zu bringen.

In mehreren Fällen hat der ADAC die Ausstellung des Internationalen Boot- scheins verweigert und darüber das Kompetenz-Zentrum Bootskriminalität Wasserschutzpolizei Konstanz (KBK) eingeschaltet. Bei den Ermittlungen fielen weitere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Gebraucht- bootimport auf. Gemeinsam mit den Marktkontrolleuren bei den Gewerbe- aufsichtsämtern, und hierbei insbesondere der Hamburger Behörde für Ge- sundheit und Verbraucherschutz versucht das KBK nun, gegen diese Ma- chenschaften vorzugehen, “wir wollen nicht den Import von gebrauchten Booten unterbinden, wir wollen die Käufer nur vor Schaden bewahren“ heißt es einmütig. Welche Konsequenzen damit verbunden sein können, beschreibt der Bundesverband Wassersportwirtschaft (BVWS) in seiner Broschüre “Informationen zum Bootskauf“:

“Kaufen Sie kein Boot ohne Konformitätserklärung (CE). Gemäß $4a der Binnenschiffahrts-Untersuchungsordnung dürfen Sie ein Boot ohne Konfor- mitätserklärung nicht in Betrieb nehmen. Bei Verstößen kann das Boot an die Kette gelegt werden und es drohen empfindliche Bußgelder. Im Scha- denfall kann die Versicherung eine Regulierung ablehnen. Ein Weiterver- kauf von Booten ohne CE-Zeichen ist schwierig, eine Inzahlungnahme durch einen Händler so gut wie ausgeschlossen.“

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